Dr. Kurt C. Schweizer berät und vertritt namentlich Personalvorsorgeeinrichtungen und patronale Wohlfahrtsfonds, Unternehmungen in Vorsorgefragen sowie vereinzelt Privatpersonen.

Seine Tätigkeitsschwergewichte sind

Teilliquidationsverfahren

Dr. Kurt C. Schweizer begleitet das oberste Organ bei Orientierungen der Arbeitnehmenden zu Teilliquidationen und bei Einsprachen gegen Verteilungsplänen. Er vertritt Pensionskasse bei Überprüfungen von einmaligen und sukzessiven Teilliquidationen durch Aufsichtsbehörden und in gerichtlichen Beschwerdeverfahren.

Aufsichtsrechtliche Verfahren

Aufsichtsbehördliche Interventionen wegen – oft erst befürchteten – Unregelmässigkeiten beeinträchtigen die ordnungsgemässe Geschäftsführung und können den Fortbestand gefährden. Dr. Kurt C. Schweizer berät das oberste Organ, erarbeitet im Einvernehmen mit der Aufsichtsbehörde Konzepte zur Sicherstellung der Kontinuität (Fortbestandssicherung) und vertritt die Vorsorgeeinrichtungen in gerichtlichen Beschwerdeverfahren.

Struktur- und Urkundenänderungen

Vorsorgeeinrichtungen, die sich an die laufend weiterentwickelten Rechtsgrundlagen der beruflichen Vorsorge anpassen, begleitet Dr. Kurt C. Schweizer bei Organisationsänderungen aller Art (einschliesslich Änderung der Rechtsform). Er unterstützt sie bei Anpassungen der Urkunde und vertritt sie in aufsichtsbehördlichen Genehmigungsverfahren.

Sanierungsmassnahmen

Pensionskassen, die sich in Unterdeckung befinden oder deren längerfristiges finanzielles Gleichgewicht wegen eines ungünstigen Verhältnisses zwischen Rentnern und aktiven Versicherten gefährdet ist, begleitet Dr. Kurt C. Schweizer in Zusammenarbeit mit dem Experten für berufliche Vorsorge bei der Umsetzung geeigneter Massnahmen und vertritt sie bei gerichtlicher Überprüfung.

Verantwortlichkeitsverfahren

Mitglieder des obersten Organs einer Vorsorgeeinrichtung unterstützt Dr. Kurt C. Schweizer bei der Abwehr aussergerichtlich und gerichtlich geltend gemachter Verantwortlichkeitsansprüche.

Leistungsfälle

In unklaren und strittigen Leistungsfällen (Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen) berät Dr. Kurt C. Schweizer Vorsorgeeinrichtungen sowie vereinzelt Privatpersonen und vertritt sie in gerichtlichen Verfahren.

Dr. Kurt C. Schweizer verfasst Rechtslagebeurteilungen und Gutachten zu verschiedenen weiteren Fragestellungen der beruflichen Vorsorge und übernimmt in sorgfältig geprüften Einzelfällen Organfunktionen (auch im Auftrag von Aufsichtsbehörden).

Dr. Kurt C. Schweizer berät und vertritt namentlich Personalvorsorgeeinrichtungen und patronale Wohlfahrtsfonds, Unternehmungen in Vorsorgefragen sowie vereinzelt Privatpersonen.

Seine Tätigkeitsschwergewichte sind

Teilliquidationsverfahren

Dr. Kurt C. Schweizer begleitet das oberste Organ bei Orientierungen der Arbeitnehmenden zu Teilliquidationen und bei Einsprachen gegen Verteilungsplänen. Er vertritt Pensionskasse bei Überprüfungen von einmaligen und sukzessiven Teilliquidationen durch Aufsichtsbehörden und in gerichtlichen Beschwerdeverfahren.

Aufsichtsrechtliche Verfahren

Aufsichtsbehördliche Interventionen wegen – oft erst befürchteten – Unregelmässigkeiten beeinträchtigen die ordnungsgemässe Geschäftsführung und können den Fortbestand gefährden. Dr. Kurt C. Schweizer berät das oberste Organ, erarbeitet im Einvernehmen mit der Aufsichtsbehörde Konzepte zur Sicherstellung der Kontinuität (Fortbestandssicherung) und vertritt die Vorsorgeeinrichtungen in gerichtlichen Beschwerdeverfahren.

Struktur- und Urkundenänderungen

Vorsorgeeinrichtungen, die sich an die laufend weiterentwickelten Rechtsgrundlagen der beruflichen Vorsorge anpassen, begleitet Dr. Kurt C. Schweizer bei Organisationsänderungen aller Art (einschliesslich Änderung der Rechtsform). Er unterstützt sie bei Anpassungen der Urkunde und vertritt sie in aufsichtsbehördlichen Genehmigungsverfahren.

Sanierungsmassnahmen

Pensionskassen, die sich in Unterdeckung befinden oder deren längerfristiges finanzielles Gleichgewicht wegen eines ungünstigen Verhältnisses zwischen Rentnern und aktiven Versicherten gefährdet ist, begleitet Dr. Kurt C. Schweizer in Zusammenarbeit mit dem Experten für berufliche Vorsorge bei der Umsetzung geeigneter Massnahmen und vertritt sie bei gerichtlicher Überprüfung.

Verantwortlichkeitsverfahren

Mitglieder des obersten Organs einer Vorsorgeeinrichtung unterstützt Dr. Kurt C. Schweizer bei der Abwehr aussergerichtlich und gerichtlich geltend gemachter Verantwortlichkeitsansprüche.

Leistungsfälle

In unklaren und strittigen Leistungsfällen (Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen) berät Dr. Kurt C. Schweizer Vorsorgeeinrichtungen sowie vereinzelt Privatpersonen und vertritt sie in gerichtlichen Verfahren.

Dr. Kurt C. Schweizer verfasst Rechtslagebeurteilungen und Gutachten zu verschiedenen weiteren Fragestellungen der beruflichen Vorsorge und übernimmt in sorgfältig geprüften Einzelfällen Organfunktionen (auch im Auftrag von Aufsichtsbehörden).

Dr. Kurt C. Schweizer berät und vertritt namentlich Personalvorsorgeeinrichtungen und patronale Wohlfahrtsfonds, Unternehmungen in Vorsorgefragen sowie vereinzelt Privatpersonen.

Seine Tätigkeitsschwergewichte sind

Teilliquidationsverfahren

Dr. Kurt C. Schweizer begleitet das oberste Organ bei Orientierungen der Arbeitnehmenden zu Teilliquidationen und bei Einsprachen gegen Verteilungsplänen. Er vertritt Pensionskasse bei Überprüfungen von einmaligen und sukzessiven Teilliquidationen durch Aufsichtsbehörden und in gerichtlichen Beschwerdeverfahren.

Aufsichtsrechtliche Verfahren

Aufsichtsbehördliche Interventionen wegen – oft erst befürchteten – Unregelmässigkeiten beeinträchtigen die ordnungsgemässe Geschäftsführung und können den Fortbestand gefährden. Dr. Kurt C. Schweizer berät das oberste Organ, erarbeitet im Einvernehmen mit der Aufsichtsbehörde Konzepte zur Sicherstellung der Kontinuität (Fortbestandssicherung) und vertritt die Vorsorgeeinrichtungen in gerichtlichen Beschwerdeverfahren.

Struktur- und Urkundenänderungen

Vorsorgeeinrichtungen, die sich an die laufend weiterentwickelten Rechtsgrundlagen der beruflichen Vorsorge anpassen, begleitet Dr. Kurt C. Schweizer bei Organisationsänderungen aller Art (einschliesslich Änderung der Rechtsform). Er unterstützt sie bei Anpassungen der Urkunde und vertritt sie in aufsichtsbehördlichen Genehmigungsverfahren.

Sanierungsmassnahmen

Pensionskassen, die sich in Unterdeckung befinden oder deren längerfristiges finanzielles Gleichgewicht wegen eines ungünstigen Verhältnisses zwischen Rentnern und aktiven Versicherten gefährdet ist, begleitet Dr. Kurt C. Schweizer in Zusammenarbeit mit dem Experten für berufliche Vorsorge bei der Umsetzung geeigneter Massnahmen und vertritt sie bei gerichtlicher Überprüfung.

Verantwortlichkeitsverfahren

Mitglieder des obersten Organs einer Vorsorgeeinrichtung unterstützt Dr. Kurt C. Schweizer bei der Abwehr aussergerichtlich und gerichtlich geltend gemachter Verantwortlichkeitsansprüche.

Leistungsfälle

In unklaren und strittigen Leistungsfällen (Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen) berät Dr. Kurt C. Schweizer Vorsorgeeinrichtungen sowie vereinzelt Privatpersonen und vertritt sie in gerichtlichen Verfahren.

Dr. Kurt C. Schweizer verfasst Rechtslagebeurteilungen und Gutachten zu verschiedenen weiteren Fragestellungen der beruflichen Vorsorge und übernimmt in sorgfältig geprüften Einzelfällen Organfunktionen (auch im Auftrag von Aufsichtsbehörden).

naloo
Kurt C. Schweizer
Rechtanwalt LL. M.
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